§1 - Auftragserteilung
Alle an zweiimalmehr erteilten Aufträge unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufträge, die zweiimalmehr mündlich oder telefonisch erteilt werden, sind verbindlich.§2 - Vergütung
Alle bestellten und erbrachten Leistungen – einschließlich veränderter Vorentwürfe – sind kostenpflichtig, auch wenn sie vom Auftraggeber nicht verwendet werden oder der Auftraggeber den Auftrag verändert. Die in Angeboten von zweiimalmehr genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben. Eilaufträge, für die zweiimalmehr andere Aufträge zurückstellen müssen, werden mit einem Zuschlag von 25% berechnet. Alle genannten Preis sind Nettobeträge und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.§3 - Fälligkeit
Honorarrechnungen sind zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Auslagen wie Lieferantenrechnungen, Reisekosten, Spesen etc. werden mit der Honorarrechnung ausgewiesen und sind ebenfalls zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, beauftrag zweiimalmehr zu Lasten des säumigen Zahlers und ohne weitere Mahnung ein Inkasso-Unternehmen oder einen Rechtsanwalt mit dem Einzug der Forderung. Ab Fälligkeit der Rechnung werden die banküblichen Zinsen für einen Kontokorrentkredit berechnet. Nicht vollständig bezahlte Leistungen dürfen nicht vervielfältigt, weiter gegeben und/oder verwendet werden. Kosten für die Zahlung bei internationalem Bankverkehr gehen vollständig zu Lasten des Kunden.§4 - Freie Mitarbeiter und Beauftragung von Dritten
zweiimalmehr ist berechtigt, die gegenüber dem Auftraggeber übernommenen Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen.§5 - Haftung und Prüfungspflicht
Mit der Freigabe von Konzeptionen, Texten, Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Jede Haftung durch zweiimalmehr entfällt. Für Rechtschreib- und Tippfehler übernimmt zweiimalmehr ebenfalls keine Haftung. Eine Gewähr für Schutzfähigkeit, rechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der vorgeschlagenen und ausgeführten Maßnahmen wird nicht übernommen. Der Auftraggeber hat hier eine eigene Prüfungspflicht.§6 - Gewährleistung
zweiimalmehr hat die ihr erteilten Aufträge mit Sorgfalt auszuführen. Sie haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Produktionsüberwachung übernimmt zweiimalmehr nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. zweiimalmehr kann ggf. im Sinne des Auftrages Dritten gegenüber Anweisungen erteilen, die der sorgfältigen Auftragsdurchführung dienen. Mängelrügen müssen spätestens fünf Tage nach Lieferung oder Leistung durch zweiimalmehr schriftlich erteilt werden. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung führen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß verändert oder verarbeitet wird.